Wegzugsbesteuerung

Nähe zur Schweiz, Wohnsitz in Deutschland: Büsingen kann für Unternehmer interessant sein, die ihre Standortplanung und ihre persönliche Lebensplanung miteinander verbinden möchten.

Büsingen bleibt deutsches Staatsgebiet

Büsingen gehört zu Deutschland und liegt zugleich im Schweizer Zollgebiet. Diese Besonderheit ist für die Standortplanung wichtig: Schweizer Zoll- und Mehrwertsteuerregelungen bedeuten nicht, dass Büsingen für sämtliche steuerlichen Fragen wie die Schweiz behandelt wird.

Ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel aus einer anderen deutschen Gemeinde nach Büsingen ist grundsätzlich ein Umzug innerhalb Deutschlands. Wer dagegen in der Schweiz wohnt und lediglich eine Geschäftsadresse in Büsingen nutzt, hat eine andere Ausgangssituation.

Was bedeutet Wegzugsbesteuerung?

Bei bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann § 6 Außensteuergesetz einen Wertzuwachs besteuern, obwohl die Anteile nicht verkauft wurden. Ein möglicher Auslöser ist das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht durch die Aufgabe von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt.

Die Vorschrift erfasst außerdem bestimmte unentgeltliche Übertragungen und Fälle, in denen deutsche Besteuerungsrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Deshalb reicht es nicht, ausschließlich auf die neue Adresse zu schauen.

Für wen kann das relevant sein?

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. § 17 Einkommensteuergesetz nennt grundsätzlich eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. § 6 Außensteuergesetz setzt grundsätzlich mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten zwölf Jahre voraus. Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Wohnsitz und Unternehmensstandort getrennt betrachten

Für eine tragfähige Planung sollten drei Fragen getrennt beantwortet werden:

  • Ihr persönlicher Wohnsitz: Wo wohnen Sie tatsächlich und wie verteilen sich Ihre Aufenthalte?
  • Ihr Unternehmen: Wo finden die betriebliche Tätigkeit und die Geschäftsleitung statt?
  • Ihre Beteiligungen: Welche Gesellschaftsanteile halten Sie und welche Veränderungen sind geplant?

Eine Geschäftsadresse in Büsingen beantwortet diese Fragen nicht allein. Sie ersetzt weder einen tatsächlichen Wohnsitz noch die Prüfung der steuerlichen Folgen einer Unternehmensverlagerung.

Drei typische Ausgangssituationen

Sie möchten nach Büsingen ziehen

Sie planen Ihren tatsächlichen Wohnsitz in Büsingen und möchten die Nähe zur Schweiz nutzen. Dann sollten Wohnmöglichkeiten, Alltag, Unternehmensorganisation und bestehende Auslandsbezüge gemeinsam betrachtet werden.

Sie möchten in der Schweiz wohnen

Sie planen einen privaten Umzug in die Schweiz und einen Unternehmensstandort in Büsingen. Hier müssen die Folgen des privaten Wegzugs unabhängig vom Unternehmensstandort geprüft werden. Ein Firmensitz in Büsingen bietet dafür keine pauschale Absicherung.

Sie möchten ausschließlich Ihr Unternehmen verlagern

Ihr privater Wohnsitz bleibt bestehen, während Sie einen Betrieb oder Unternehmensstandort in Büsingen aufbauen möchten. Dafür sind insbesondere die tatsächliche Tätigkeit, die Geschäftsleitung und die geplante Unternehmensstruktur zu klären.

Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz vor?

Unter Voraussetzungen sind auf Antrag sieben Jahresraten möglich, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Bei vorübergehender Abwesenheit kann eine Rückkehrregelung greifen. Fristen, Mitteilungspflichten und spätere Veränderungen müssen dabei beachtet werden.

Diese Angaben helfen bei Ihrer Vorbereitung

  • Ihr heutiger Wohnsitz und der geplante zukünftige Wohnort.
  • Ihre Beteiligungen und die jeweiligen Beteiligungsquoten.
  • Die heutige Unternehmensstruktur und der Ort der Geschäftsleitung.
  • Die geplanten Veränderungen und Ihr zeitlicher Rahmen.
  • Bereits vorhandene steuerliche Einschätzungen zu Ihrem Vorhaben.

Mit diesen Angaben lässt sich die Standortfrage gezielter besprechen und die anschließende Prüfung durch Ihre steuerliche Beratung vorbereiten.

Besprechen Sie Ihre Standortplanung mit uns

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Im kostenlosen Standortgespräch besprechen wir Ihre Ziele, die praktischen Möglichkeiten in Büsingen und die Fragen, die Sie vor einer Entscheidung klären sollten. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Wenn eine weiterführende Begleitung sinnvoll ist, stellen wir Ihnen auf Wunsch das kostenpflichtige Exclavia-Angebot vor.

Quellen & weitere Informationen

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und behandeln ausgewählte Fragen zu Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Weitere Vermögensarten und betriebliche Veränderungen können eigenen Regelungen unterliegen.