Mehr von Ihrer Reisemarge behalten: Büsingen verbindet einen deutschen Unternehmensstandort mit Schweizer Mehrwertsteuerrecht. Für Reiseveranstalter und Reisebüros eröffnet das besondere steuerliche Möglichkeiten.
Deutscher Standort. Neue Perspektiven für Ihre Reisemarge.
Für Reiseleistungen, die umsatzsteuerlich dem Standort Büsingen zugeordnet werden, kann die deutsche Margenbesteuerung entfallen. Gleichzeitig sind durch Reisebüros weiterverkaufte Reiseleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen seit 2025 im Schweizer Mehrwertsteuerrecht von der Steuer ausgenommen.
Das eröffnet die Möglichkeit, mehr von Ihrer Marge im Unternehmen zu behalten – für Wachstum, bessere Angebote oder attraktivere Preise.
Warum Büsingen?
Büsingen am Hochrhein gehört zu Deutschland und liegt unmittelbar bei Schaffhausen im Schweizer Zollgebiet. Für die Mehrwertsteuer gilt hier Schweizer Recht: Das deutsche Umsatzsteuergesetz nimmt Büsingen ausdrücklich vom deutschen Umsatzsteuer-Inland aus.
Für Reiseveranstalter und Reisebüros ergibt sich daraus eine besondere Kombination: ein Unternehmensstandort in Deutschland mit einem anderen mehrwertsteuerlichen Rahmen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Deutsche Margenbesteuerung kann entfallen: Für entsprechend zugeordnete Reiseleistungen eröffnet der Standort Büsingen einen anderen steuerlichen Rahmen.
- Schweizer Mehrwertsteuer-Ausnahme: Weiterverkaufte Reiseleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Reisebüros sind seit 2025 von der Schweizer Mehrwertsteuer ausgenommen.
- Mehr Spielraum für Ihre Marge: Eine geringere Steuerbelastung kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Angebote verbessern.
- Mehr Möglichkeiten im Wettbewerb: Nutzen Sie zusätzlichen Spielraum für Preise, Service, Marketing oder die Entwicklung neuer Reisen.
- Unternehmensstandort in Deutschland: Büsingen bleibt deutsches Staatsgebiet – mitten im Schweizer Wirtschaftsraum.
- Nähe zur Schweiz: Der Standort verbindet Sie mit der Region Schaffhausen und dem Schweizer Markt.
Margenbesteuerung betrifft Ihren Ertrag
Bei Reiseleistungen nach § 25 UStG wird grundsätzlich die Marge besteuert: die Differenz zwischen dem Reisepreis und den eingekauften Reisevorleistungen. Gerade bei einem Geschäft mit engen Margen kann diese Belastung wirtschaftlich ins Gewicht fallen.
Büsingen eröffnet die Möglichkeit, diese Belastung für passende Reiseleistungen zu vermeiden. Entscheidend für den wirtschaftlichen Vergleich ist, wie sich deutsche Margenbesteuerung, Schweizer Mehrwertsteuer-Ausnahme und die jeweiligen Vorsteuerfolgen auf Ihr Angebot auswirken.
Interessant für Veranstalter, Spezialisten und Reisebüros
Ob Gruppenreisen, Studienreisen, Erlebnisreisen oder individuell zusammengestellte Angebote: Wer Reiseleistungen einkauft und im eigenen Namen weiterverkauft, sollte Büsingen als möglichen Unternehmensstandort kennen.
Auch für Reisebüros mit eigenem Veranstaltergeschäft und digitale Reiseanbieter kann sich ein Vergleich lohnen. Welche Vorteile sich ergeben, hängt von den angebotenen Leistungen und ihrer steuerlichen Einordnung ab.
Mehr Spielraum für Ihr nächstes Kapitel
Eine bessere Marge kann vieles ermöglichen: neue Reiseangebote, mehr persönliche Betreuung, einen stärkeren Vertrieb oder zusätzliche Investitionen in Ihr Unternehmen.
Im kostenlosen Standortgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage und ordnen ein, ob Büsingen für Ihr Geschäft eine interessante Perspektive bietet.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten Standort Büsingen und Wegzugsbesteuerung.
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Die steuerlichen Vorteile hängen vom Geschäftsmodell und der Zuordnung der Leistungen ab. Eine Steuerausnahme bedeutet nicht automatisch einen uneingeschränkten Vorsteuerabzug. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Grundlagen: § 1 UStG – Umsatzsteuergebiet, § 25 UStG – Reiseleistungen, Steuerregelungen der Gemeinde Büsingen und ESTV – Mehrwertsteuerrevision 2025.