Banken

Deutscher Bankenstandort. Schweizer Nähe. Besondere Mehrwertsteuerbedingungen. Büsingen eröffnet Banken eine Standortperspektive unmittelbar bei Schaffhausen – besonders für Schweizer Institute mit Deutschlandgeschäft.

Ihr deutscher Bankenstandort im Schweizer Wirtschaftsraum

Büsingen verbindet einen Standort in Deutschland mit Schweizer Mehrwertsteuerrecht. Für Banken kann diese Kombination zwei Fragen zusammenführen: die Organisation ihres deutschen Marktauftritts und die steuerliche Belastung ihrer Betriebskosten.

Mit den neuen Anforderungen durch CRD VI gewinnt die Standortplanung insbesondere für Schweizer Banken zusätzlich an Bedeutung.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Deutscher Standort: Eine Präsenz in Deutschland mit dem entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmen.
  • Unmittelbare Nähe zur Schweiz: Büsingen liegt bei Schaffhausen und ist von Schweizer Staatsgebiet umgeben.
  • Standortperspektive im Zuge von CRD VI: Interessant für Schweizer Institute, die ihre Präsenz für den deutschen Markt aufbauen oder weiterentwickeln.
  • Besondere Mehrwertsteuerbedingungen: Schweizer Mehrwertsteuerrecht kann bei nicht abzugsfähigen Steuern auf Betriebskosten wirtschaftliche Vorteile eröffnen.
  • Kurze Wege zum Schweizer Stammhaus: Räumliche Nähe für Führung, Zusammenarbeit und persönliche Kontakte.

BaFin und deutscher Bankenstandort

Büsingen gehört zu Deutschland. Für Bankgeschäfte gelten deshalb die deutschen aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Zugehörigkeit zum Schweizer Zollgebiet und die Anwendung Schweizer Mehrwertsteuerrechts ändern daran nichts.

Je nach Institut und Struktur wirken BaFin, Deutsche Bundesbank und Europäische Zentralbank an Zulassung und Aufsicht mit. Für Schweizer Banken kommen beispielsweise eine deutsche Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft als Standortmodell in Betracht.

Der Standortvorteil liegt in der Verbindung: eine deutsche Präsenz unmittelbar im Schweizer Umfeld.

CRD VI macht die Standortfrage aktuell

Die europäische Bankenrichtlinie CRD VI vereinheitlicht und verschärft die Anforderungen an Banken aus Drittstaaten. Dazu gehören auch Schweizer Institute.

Für bestimmte Bankdienstleistungen, insbesondere Einlagen, Kreditvergabe und Garantien, sieht der neue Rahmen grundsätzlich eine zugelassene Zweigstelle im betreffenden EU-Mitgliedstaat vor. Die entsprechenden Regeln greifen grundsätzlich ab dem 11. Januar 2027; Ausnahmen und Übergangsregelungen sind vorgesehen.

Wenn Ihr Institut seine deutsche Präsenz ohnehin neu plant, lohnt sich der Vergleich mit Büsingen: ein Standort in Deutschland mit unmittelbarer Nähe zum Schweizer Stammhaus.

Eine deutsche Drittstaatenzweigstelle und eine zugelassene EU-Tochtergesellschaft eröffnen unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Zweigstelle allein vermittelt keinen automatischen EU-Pass für das Geschäft in sämtlichen Mitgliedstaaten.

Mehrwertsteuer: Betriebskosten im Blick

Viele klassische Bankleistungen sind bereits in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Wirtschaftlich relevant ist deshalb häufig die Steuer auf eingekaufte Leistungen: Soweit kein Vorsteuerabzug möglich ist, wird sie zum Kostenfaktor.

In Büsingen gilt Schweizer Mehrwertsteuerrecht mit einem Normalsatz von 8,1 %. Bei entsprechend steuerpflichtigen und dem Standort zugeordneten Leistungen kann dies gegenüber dem deutschen Normalsatz von 19 % einen erheblichen Unterschied machen.

Ein Vergleich kann sich beispielsweise bei IT, Beratung und anderen betrieblichen Dienstleistungen lohnen. Dabei sind auch Bezugsteuer, Leistungsort und die jeweilige Vorsteuerbehandlung zu berücksichtigen.

Für welche Banken ist Büsingen interessant?

  • Schweizer Banken, die ihre Präsenz für den deutschen Markt aufbauen oder erweitern möchten.
  • Institute mit Deutschlandgeschäft, die ihre Standortstrategie im Zuge von CRD VI überprüfen.
  • Bankengruppen mit Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze, die räumliche Nähe und einen deutschen Standort verbinden möchten.
  • Institute mit erheblichen nicht abzugsfähigen Steuern auf Betriebskosten, für die ein Standortvergleich wirtschaftlich relevant sein kann.

Eine besondere Lage für Ihre Standortstrategie

Büsingen liegt am Hochrhein unmittelbar bei Schaffhausen. Die deutsche Exklave verbindet einen deutschen Unternehmensstandort mit dem Schweizer Wirtschaftsraum und kurzen Wegen in die umliegende Region.

Für Banken mit Verbindungen zwischen Deutschland und der Schweiz ist das eine geografische Besonderheit, die in einer Standortentscheidung einen zweiten Blick verdient.

Weitere Informationen finden Sie unter Standort Büsingen.

Kostenloses Standortgespräch

Sie prüfen einen deutschen Standort für Ihr Institut oder möchten die Besonderheiten Büsingens einordnen? Im kostenlosen Gespräch von 30 Minuten besprechen wir Ihre Ausgangslage und mögliche nächste Schritte.

Die Terminbuchung erfolgt über Calendly. Falls der Kalender nicht angezeigt wird, können Sie die Terminbuchung direkt öffnen. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Diese Informationen dienen der allgemeinen Standortorientierung und ersetzen keine individuelle aufsichtsrechtliche, steuerliche oder rechtliche Beratung. Zulassung, Marktzugang und steuerliche Auswirkungen hängen von der jeweiligen Struktur und den ausgeübten Tätigkeiten ab. Das Standortgespräch ist keine aufsichtsrechtliche Zulassungsberatung.

Grundlagen: § 32 KWG – Erlaubnis, § 53 KWG – Zweigstellen ausländischer Unternehmen, CRD VI, § 4 UStG – Steuerbefreiungen, Gemeinde Büsingen – Steuerregelungen und ESTV – Mehrwertsteuer.