Mittelstand

Sie möchten unternehmerisch etwas verändern, ohne Deutschland den Rücken zu kehren? Büsingen eröffnet besondere Möglichkeiten für Ihren Unternehmensstandort, Ihre persönliche Standortplanung und Ihre Sozialversicherung.

Neue Perspektiven für den Mittelstand

Ein deutscher Unternehmensstandort mit besonderen Rahmenbedingungen: Büsingen verbindet die Zugehörigkeit zu Deutschland mit Schweizer Mehrwertsteuerrecht und besonderen Möglichkeiten bei der Sozialversicherung.

Für Unternehmer, die ihre geschäftliche und persönliche Situation neu ordnen möchten, lohnt sich deshalb ein genauerer Blick.

Ihre Möglichkeiten im Überblick

  • Standortwechsel innerhalb Deutschlands: Ein reiner innerdeutscher Umzug nach Büsingen löst für sich genommen keine Wegzugsbesteuerung aus.
  • Besondere Mehrwertsteuerbedingungen: Schweizer Mehrwertsteuerrecht kann je nach Geschäftsmodell wirtschaftliche Vorteile eröffnen.
  • Schweizer Sozialversicherung als mögliche Alternative: Für bestimmte persönliche Konstellationen können Sondervereinbarungen beantragt werden.
  • Persönlicher Einkommensteuer-Freibetrag: Arbeitnehmer mit tatsächlichem Hauptwohnsitz in Büsingen können von einer besonderen Billigkeitsregelung profitieren.
  • Nähe zum Schweizer Markt: Interessant für Unternehmen mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern in der Schweiz.

Etwas verändern, ohne ins Ausland auszuwandern

Steigende Kosten, hohe Abgaben und Zweifel an langfristiger Planungssicherheit beschäftigen viele Unternehmer. Ein Standortwechsel muss jedoch nicht automatisch einen Wegzug ins Ausland bedeuten.

Büsingen bleibt deutsches Staatsgebiet. Wer seinen tatsächlichen Wohnsitz aus einer anderen deutschen Gemeinde nach Büsingen verlegt, zieht innerhalb Deutschlands um. Allein dieser Wohnsitzwechsel löst keine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aus.

Auch eine reine innerdeutsche Unternehmensverlagerung löst für sich genommen keine steuerliche Entstrickung aus, wenn die deutschen Besteuerungsrechte erhalten bleiben.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Wegzugsbesteuerung.

Schweizer Sozialversicherung als Perspektive

Wer seine persönliche Absicherung neu betrachten möchte, sollte die Besonderheiten Büsingens kennen. Für bestimmte Konstellationen bestehen Möglichkeiten, über eine genehmigte Sondervereinbarung dem Schweizer Sozialversicherungsrecht unterstellt zu werden.

Damit kann sich eine Alternative zum deutschen Sozialversicherungssystem eröffnen. Ob sie für Sie zugänglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Wohnsitz, Erwerbstätigkeit und persönlicher Situation ab. Die zuständigen deutschen und Schweizer Stellen müssen die Sondervereinbarung genehmigen.

Im Vergleich sind Beiträge, Leistungen, Krankenversicherung und langfristige Vorsorge gemeinsam zu betrachten. Weitere Informationen finden Sie unter Sozialversicherung.

Ein zusätzlicher persönlicher Freibetrag

Mit einem tatsächlichen Hauptwohnsitz in Büsingen können Sie von einem besonderen Freibetrag bei der deutschen Einkommensteuer profitieren. Die Bemessungsgrenzen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2026 um rund 50 % erhöht.

Der Freibetrag beträgt weiterhin 30 % des zu versteuernden Einkommens, höchstens 6.902,10 Euro für Ledige beziehungsweise 13.803,90 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner ohne Kinder. Für jedes Kind erhöht sich die Bemessungsgrundlage um 7.670 Euro.

Der Freibetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Voraussetzung ist Ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz in Büsingen.

Mehrwertsteuer und Geschäftsmodell zusammen betrachten

In Büsingen gilt Schweizer Mehrwertsteuerrecht. Der Normalsatz beträgt 8,1 % gegenüber dem deutschen Normalsatz von 19 %. Daneben bestehen je nach Leistung besondere Steuerausnahmen und abweichende Regelungen.

Welche wirtschaftlichen Vorteile daraus entstehen können, hängt von Ihren Leistungen, Ihren Kunden und Ihren Vorsteuerrechten ab. Ein niedrigerer Steuersatz bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechende Erhöhung Ihrer Marge.

Besonders interessant kann der Vergleich bei Geschäftsmodellen mit nicht abzugsfähiger Steuer auf Betriebskosten oder besonderen branchenspezifischen Mehrwertsteuerregelungen sein.

Deutschen Firmensitz und Schweizer Betriebsstätte verbinden

Ein Unternehmensstandort in Büsingen lässt sich mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in der unmittelbar benachbarten Schweiz verbinden. So können Sie Ihren deutschen Firmensitz behalten und gleichzeitig geschäftliche Aktivitäten in der Schweiz aufbauen.

Die einer Schweizer Betriebsstätte steuerlich zugeordneten Gewinne können in der Schweiz besteuert werden. Das eröffnet eine zusätzliche Perspektive für Unternehmen, die ihre deutschen und Schweizer Aktivitäten miteinander verbinden möchten.

Welche Gewinne der Schweizer Betriebsstätte zuzurechnen sind und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten und dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Unternehmen und persönliche Situation gemeinsam planen

Eine Standortentscheidung betrifft oft mehr als die Firma. Wohnsitz, Familie, Versicherungen, Vorsorge und die langfristige Unternehmensplanung gehören zusammen.

Im ersten Gespräch betrachten wir Ihre Ausgangslage: Was möchten Sie verändern? Welche Verbindungen bestehen bereits zur Schweiz? Und welche Besonderheiten Büsingens könnten für Sie relevant sein?

Kostenloses Standortgespräch

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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die beschriebenen Möglichkeiten hängen von Ihrer tatsächlichen Situation und den geltenden Regelungen ab. Sozialversicherungsrechtliche Sondervereinbarungen bedürfen der behördlichen Genehmigung. Die Einkommensteuer-Billigkeitsregelung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Grundlagen: § 6 AStG – Wegzugsbesteuerung, § 12 KStG – Entstrickung, Gemeinde Büsingen – Steuerregelungen, BMF – Einkommensteuer-Freibetrag ab 2026 und Gemeinde Büsingen – Sozialversicherung.