Versicherungen

Deutscher Standort, Schweizer Nähe und besondere Mehrwertsteuerbedingungen: Büsingen eröffnet Versicherern und Versicherungsmaklern eine interessante Perspektive für ihre Standortplanung.

Ein besonderer Standort für die Versicherungsbranche

Büsingen verbindet einen Unternehmensstandort in Deutschland mit Schweizer Mehrwertsteuerrecht. Für Versicherer und Vermittler kann diese Kombination insbesondere bei nicht abzugsfähiger Steuer auf Betriebskosten wirtschaftlich interessant sein.

Die unmittelbare Nähe zu Schaffhausen macht den Standort außerdem für Unternehmen mit Verbindungen zwischen Deutschland und der Schweiz attraktiv.

Von Büsingen in den europäischen Versicherungsmarkt

Für Schweizer Versicherer eröffnet Büsingen eine besondere Perspektive: Eine in Deutschland zugelassene Versicherungsgesellschaft am Standort Büsingen kann über den europäischen Pass Kunden in der gesamten EU und im EWR bedienen, ohne den Schweizer Wirtschaftsraum zu verlassen. Die Tätigkeit in weiteren Staaten erfolgt innerhalb der zugelassenen Versicherungssparten und nach den vorgeschriebenen Anzeigeverfahren.

Damit lässt sich eine europäische Versicherungspräsenz mit unmittelbarer Nähe zum Schweizer Stammhaus und den besonderen Mehrwertsteuerbedingungen Büsingens verbinden.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Unternehmensstandort in Deutschland: Büsingen gehört zum deutschen Staatsgebiet und bietet einen Standort im deutschen Rechtsrahmen.
  • Besondere Mehrwertsteuerbedingungen: Schweizer Mehrwertsteuerrecht kann bei entsprechend zugeordneten Betriebskosten eine geringere nicht abzugsfähige Steuerbelastung ermöglichen.
  • Nähe zum Schweizer Markt: Der Standort liegt unmittelbar bei Schaffhausen und ist von Schweizer Staatsgebiet umgeben.
  • Kurze Wege zu Geschäftspartnern: Interessant für Unternehmen mit Kunden, Versicherern oder weiteren Partnern auf beiden Seiten der Grenze.
  • Mehr wirtschaftlicher Spielraum: Eine mögliche Entlastung bei laufenden Kosten schafft Perspektiven für Vertrieb, Digitalisierung und Kundenbetreuung.

Mehrwertsteuer: Der Vorteil liegt auf der Kostenseite

Versicherungsleistungen und die typische Tätigkeit von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern sind in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Dadurch kann der Vorsteuerabzug für zugehörige Betriebskosten ausgeschlossen sein. Die Steuer auf eingekaufte Leistungen wird dann zu einer wirtschaftlichen Belastung.

In Büsingen gilt Schweizer Mehrwertsteuerrecht mit einem Normalsatz von 8,1 % statt des deutschen Normalsatzes von 19 %. Bei entsprechend steuerpflichtigen und dem Standort zugeordneten Leistungen kann dieser Unterschied die Kostenbelastung verringern.

Das kann beispielsweise bei IT, Software, Beratung und weiteren betrieblichen Dienstleistungen relevant sein. Die tatsächliche Wirkung hängt von der Steuerpflicht der Leistungsbezüge, ihrem Leistungsort und den jeweiligen Vorsteuerrechten ab.

Interessant für Versicherer und Versicherungsmakler

Für Versicherer mit Aktivitäten zwischen Deutschland und der Schweiz kann Büsingen eine Standortoption für ihre deutsche Präsenz sein. Versicherungsmakler und Vermittler können den Standort insbesondere im Hinblick auf ihre laufenden Kosten und die Nähe zu Geschäftspartnern vergleichen.

  • Versicherer, die einen deutschen Standort mit räumlicher Nähe zur Schweiz verbinden möchten.
  • Versicherungsmakler und Vermittler, bei denen nicht abzugsfähige Steuern auf Betriebskosten ins Gewicht fallen.
  • Digital ausgerichtete Anbieter, die erheblich in Software, IT und externe Dienstleistungen investieren.
  • Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, die einen Standort zwischen ihren deutschen und Schweizer Partnern suchen.

Deutscher Rechtsrahmen und Versicherungsaufsicht

Büsingen bleibt auch für die Versicherungsbranche ein deutscher Standort. Für Versicherer gilt das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht; je nach Unternehmen ist die BaFin oder die zuständige Landesaufsicht verantwortlich.

Für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter gelten die jeweiligen deutschen Vermittlerregeln. Die Erlaubnis nach § 34d GewO wird grundsätzlich von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt; gesetzliche Ausnahmen bestehen.

Die Besonderheit Büsingens besteht damit in der Kombination aus deutschem Standort, Schweizer Mehrwertsteuerrecht und unmittelbarer geografischer Nähe zur Schweiz.

Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer unterscheiden

Die Mehrwertsteuer auf Betriebskosten und die Versicherungssteuer auf Versicherungsentgelte sind unterschiedliche Abgaben. Die besondere Mehrwertsteuerregelung Büsingens bedeutet deshalb keine pauschale Befreiung von deutscher Versicherungssteuer.

Kostenloses Standortgespräch

Sie möchten wissen, ob Büsingen für Ihr Versicherungsunternehmen oder Ihren Maklerbetrieb interessant ist? Im kostenlosen Gespräch von 30 Minuten besprechen wir Ihre Ausgangslage und mögliche nächste Schritte.

Die Terminbuchung erfolgt über Calendly. Falls der Kalender nicht angezeigt wird, können Sie die Terminbuchung direkt öffnen. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Diese Informationen dienen der allgemeinen Standortorientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder aufsichtsrechtliche Beratung. Vorteile, Zulassung und Marktzugang hängen vom Geschäftsmodell und den jeweiligen Tätigkeiten ab. Das Standortgespräch ist keine aufsichtsrechtliche Zulassungsberatung.

Grundlagen: § 4 UStG – Steuerbefreiungen, § 8 VAG – Erlaubnis, § 34d GewO – Versicherungsvermittlung, § 1 Versicherungsteuergesetz, Gemeinde Büsingen – Steuerregelungen und ESTV – Mehrwertsteuer.