Handwerk

Schweizer Kunden gewinnen und den Unternehmensstandort in Deutschland behalten: Büsingen eröffnet Handwerksbetrieben eine besondere Perspektive. Für Montage, Ausbau, Reparatur und Wartung lässt sich die unmittelbare Nähe zur Schweiz mit einem deutschen Unternehmenssitz verbinden.

Ihr Handwerk. Näher am Schweizer Kunden.

Ein Standort in Büsingen kann die Schweiz vom gelegentlichen Einsatzgebiet zum unmittelbar erreichbaren Kundenmarkt machen. Kurze Wege erleichtern Besichtigungen, die Betreuung laufender Projekte und regelmäßige Serviceeinsätze.

Gleichzeitig bleibt Ihr Betrieb in Deutschland ansässig. Die Zugehörigkeit Büsingens zum Schweizer Zoll- und Mehrwertsteuergebiet schafft dabei besondere Rahmenbedingungen für Materialbeschaffung, Abrechnung und die Zusammenarbeit mit Schweizer Geschäftspartnern.

Kurze Wege für Aufträge und Service

Im Handwerk zählt die Nähe zum Kunden. Wer Angebote vor Ort bespricht, Baustellen begleitet oder Anlagen regelmäßig wartet, profitiert von einem Standort in unmittelbarer Nähe seiner Einsatzorte.

Von Büsingen aus können Sie Ihre Schweizer Kunden betreuen und zugleich bestehende Geschäftsbeziehungen in Deutschland weiterführen. Das ist besonders interessant für Betriebe, die ihr Geschäft schrittweise um einen Schweizer Kundenstamm erweitern möchten.

  • Heizung, Sanitär, Klima und Gebäudetechnik
  • Elektroinstallation und technische Wartung
  • Schreinerei, Innenausbau und Küchenmontage
  • Malerarbeiten, Bodenbeläge und Renovierung
  • Metallbau, Montage und Reparatur
  • Gartenbau und Landschaftspflege

Schweizer Mehrwertsteuerrecht am deutschen Standort

Büsingen gehört für die Mehrwertsteuer zum Schweizer Inland. Für entsprechend steuerbare Leistungen gilt Schweizer Mehrwertsteuerrecht mit einem aktuellen Normalsatz von 8,1 Prozent.

Für Handwerksbetriebe mit Schweizer Kunden kann das die steuerliche Organisation näher an ihren Absatzmarkt bringen. Bei Arbeiten an Gebäuden, Montageleistungen und Materiallieferungen richtet sich die konkrete Besteuerung nach der jeweiligen Leistung und ihrem Ausführungsort. Arbeiten im übrigen Deutschland können weiterhin deutsche Umsatzsteuerpflichten auslösen.

Bei Privatkunden und Geschäftskunden ohne vollständigen Vorsteuerabzug kann die Mehrwertsteuer die Gesamtkosten eines Auftrags beeinflussen. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden steht dagegen häufig die praktische Organisation von Beschaffung, Leistungserbringung und Abrechnung im Vordergrund.

Ein gemeinsames Zollgebiet mit der Schweiz

Büsingen ist in das Schweizer Zollgebiet einbezogen. Warenbewegungen zwischen Büsingen und der Schweiz erfolgen damit innerhalb desselben Zollgebiets. Für einen Betrieb, der Material in Büsingen lagert und für Schweizer Aufträge verwendet, kann dies die Logistik erleichtern.

Material aus dem übrigen Deutschland wird dagegen in das Schweizer Zollgebiet eingeführt. Diese Einfuhr ist bei der Beschaffungsplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.

Besondere Möglichkeiten durch den Staatsvertrag

Der Büsinger Staatsvertrag sieht für begünstigte Selbstständige besondere Möglichkeiten vor, ihre Tätigkeit im angrenzenden Schweizer Vertragsgebiet ohne eigene gewerbliche Niederlassung auszuüben. Dazu gehören der Kanton Schaffhausen und die im Vertrag bezeichneten Gebiete der Kantone Zürich und Thurgau.

Diese Rechte werden auf Antrag gewährt und hängen von den persönlichen Voraussetzungen nach Artikel 19 ab. Für neu zugezogene Deutsche gilt grundsätzlich eine zehnjährige ununterbrochene Aufenthaltszeit; der Vertrag enthält Anrechnungs- und Ausnahmebestimmungen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfasst die Regelung auch Gesellschaften mit Sitz in Büsingen und deren Mitarbeitende.

Daneben kann für geeignete grenzüberschreitende Einsätze das reguläre EU/EFTA-Meldeverfahren genutzt werden. Es ermöglicht grundsätzlich bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe besteht die Meldepflicht bereits ab dem ersten Einsatztag. Maßgeblich bleiben die jeweils anwendbaren Schweizer Berufs-, Lohn- und Arbeitsvorschriften.

Wachstum in der Schweiz planen

Büsingen kann Ausgangspunkt für eine dauerhafte Entwicklung Ihres Schweizer Geschäfts sein: vom ersten Kundenstamm über regelmäßige Wartungsaufträge bis zur Zusammenarbeit mit Schweizer Bauunternehmen, Verwaltungen und Gewerbekunden.

Wenn Ihr Geschäft wächst, lässt sich zusätzlich eine Schweizer Niederlassung oder Betriebsstätte in unmittelbarer Nähe prüfen. Welche Struktur sinnvoll ist, hängt von Ihren Aufträgen, Ihrem Gewerk und Ihrer weiteren Unternehmensplanung ab.

Welche Möglichkeiten eröffnet Büsingen Ihrem Betrieb?

Sie möchten Schweizer Kunden gewinnen, Ihren Betrieb erweitern oder einen Standortwechsel prüfen? Im kostenlosen 30-minütigen Standortgespräch besprechen wir Ihr Gewerk, Ihre bisherigen Einsatzgebiete und Ihre Ziele.

Die Terminbuchung erfolgt über Calendly. Falls der Kalender nicht angezeigt wird, können Sie die Terminbuchung direkt öffnen. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Diese Informationen vermitteln eine allgemeine Übersicht und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung und die Zulässigkeit von Arbeitseinsätzen hängen von der konkreten Tätigkeit und den persönlichen beziehungsweise betrieblichen Verhältnissen ab.

Weiterführende Informationen: Büsinger Staatsvertrag, insbesondere Artikel 19 und 22 · Steuerregelungen in Büsingen · Schweizer Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.